Allgemeine Geschäftsbedingungen von Arcim Healthcare B.V.

Version März 2024

Allgemein

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Angebote zur Lieferung von Waren und zur Erbringung von Dienstleistungen.

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind für Arcim Healthcare B.V. nur verbindlich, wenn sie von Arcim Healthcare B.V. ausdrücklich bestätigt wurden.

1.3 Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden sind nicht anwendbar, es sei denn, sie werden von Arcim Healthcare B.V. ausdrücklich bestätigt.

1.4 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Arcim Healthcare B.V. als Arcim Healthcare B.V. und die andere Partei als Kunde bezeichnet.

Angebote

2.1 Alle Angebote von Arcim Healthcare B.V. sind unverbindlich und beruhen auf den Angaben, die der Kunde bei seiner Bewerbung macht.

2.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

2.3 Abweichungen von abgegebenen Angeboten binden Arcim Healthcare B.V. nur, wenn sie von Arcim Healthcare B.V. schriftlich bestätigt oder genehmigt wurden.

2.4 Der angebotene Preis basiert auf dem Kaufpreis und anderen Kostenfaktoren. Sollte einer dieser unvorhersehbaren Kostenbestandteile nach dem Angebot, aber vor der Lieferung erhöht werden, ist Arcim Healthcare B.V. berechtigt, diese Erhöhung in angemessenem Umfang weiterzugeben.

2.5 Unbeschadet der allgemeinen Anwendbarkeit der Bestimmungen des vorigen Absatzes gilt dies insbesondere für eine Änderung der Einfuhr- oder Ausfuhrzölle, Steuern und/oder des Wechselkurses des Euro gegenüber der ausländischen Währung, in der wir die Waren erworben haben.

Lieferung

3.1 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager.

3.2 Das Risiko der Waren geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem sie die Fabrik oder das Lager verlassen.

3.3 Die angegebene Lieferzeit ist nur ein Richtwert. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Kunde berechtigt, der Arcim Healthcare B.V. per Einschreiben eine angemessene Nachfrist vorzuschlagen. Erst nach Überschreiten dieser Frist kann Arcim Healthcare B.V. für die Überschreitung der Frist haftbar gemacht werden.

Höhere Gewalt

4.1 Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, der außerhalb der Kontrolle von Arcim Healthcare B.V. liegt und die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft verhindert.

4.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere, soweit nicht bereits in Absatz 1 aufgeführt, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Streiks, Transportschwierigkeiten, Feuer und andere schwerwiegende Störungen im Betrieb der Arcim Healthcare B.V. oder unserer Lieferanten.

4.3 Im Falle höherer Gewalt hat Arcim Healthcare B.V. das Recht, nach eigenem Ermessen die Lieferfrist um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern oder den Vertrag in dem noch nicht erfüllten Umfang aufzulösen, ohne dass Arcim Healthcare B.V. zu irgendeinem Schadensersatz in irgendeiner Form verpflichtet ist.

Bezahlung

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum entweder in bar oder auf ein von Arcim Healthcare B.V. angegebenes Konto zu leisten, und zwar ohne Abzug oder Verrechnung. Für Privatpersonen beträgt die Zahlungsfrist 8 Tage.

5.2 Arcim Healthcare B.V. ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen auf zu liefernde Waren oder auszuführende Arbeiten zu verlangen oder anderweitig Sicherheiten für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu fordern.

5.3 Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug und Arcim Healthcare B.V. ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung eine Entschädigung in Höhe von 1 % Zinsen pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen.

5.4 Alle vernünftigerweise anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, gehen zu Lasten des säumigen Kunden.

5.5 Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich immer auf 15% des überfälligen Betrags mit einem Mindestbetrag von 50 € ohne MwSt.

Eigentumsvorbehalt

6.1 Nach der Lieferung bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Arcim Healthcare B.V., bis der Kunde seine Verpflichtungen aus einem mit der Arcim Healthcare B.V. geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, umfassend zu kooperieren, damit die Arcim Healthcare B.V. die betreffenden Waren bei ihm abholen kann.

6.3 Wenn Arcim Healthcare B.V. Waren gemäß dem vorstehenden Absatz zurücknimmt, erhält der Kunde eine Gutschrift auf der Grundlage des von uns zu bestimmenden Wertes dieser Waren zum Zeitpunkt der Rücknahme, abzüglich der mit der Rücknahme der Waren verbundenen Kosten.

Verpackung

7.1 Falls Arcim Healthcare B.V. dem Kunden Leihverpackungen zur Verfügung stellt, gelten die vom Verband der niederländischen chemischen Industrie festgelegten Verpackungsbedingungen.

7.2 Arcim Healthcare B.V. haftet niemals für die Folgen von Fehlern bei der Herstellung oder Zusammensetzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Leihverpackung.

7.3 Arcim Healthcare B.V. ist berechtigt, die Befüllung von Geräten und/oder Verpackungen zu verweigern, wenn diese Geräte und/oder Verpackungen ihrer Meinung nach nicht den Anforderungen entsprechen, die vernünftigerweise an sie im Zusammenhang mit der Sicherheit gestellt werden können. Im Falle einer solchen Weigerung haftet Arcim Healthcare B.V. nicht für die Folgen, die sich aus der Verzögerung ergeben.

7.4 Das Beladen oder Befüllen erfolgt vollständig unter der Verantwortung des Kunden.

Haftung

8.1 Vorbehaltlich eines Anspruchs aus der Garantie und vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits ist jede Haftung von Arcim Healthcare B.V. für Schäden infolge von Mängeln an verkauften Waren oder ausgeführten Arbeiten, sowohl beim Kunden als auch bei Dritten, ausdrücklich ausgeschlossen.

8.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Arcim Healthcare B.V. auch nicht für Fehler, die von Mitarbeitern von Arcim Healthcare B.V. oder von Personen, die von Arcim Healthcare B.V. bei der Ausführung des Vertrages eingesetzt werden, begangen werden.

8.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, ist die Arcim Healthcare B.V. in keiner Weise an Vereinbarungen mit untergeordneten Mitarbeitern der Arcim Healthcare B.V. gebunden.

8.4 Arcim Healthcare B.V. übernimmt keine Haftung für Fehler oder Mängel in Daten, die von Dritten oder dem Kunden bereitgestellt werden.

Anzeige

9.1 Reklamationen können unter Androhung der Stornierung nur berücksichtigt werden, wenn sie der Arcim Healthcare B.V. spätestens acht Tage nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren zu prüfen, bevor er sie benutzt oder benutzen lässt. Bei einer Lieferung in loser Schüttung sollte der Kunde die Waren prüfen, bevor er sie in den Stauraum überführt. Diese Kontrolle muss sich insbesondere auf die Qualität der Identität der gelieferten Waren im Verhältnis zu den verkauften Waren erstrecken.

9.3 Arcim Healthcare B.V. ist niemals verpflichtet, mehr als den Rechnungswert der gelieferten Waren zu vergüten.

9.4 Die Ingebrauchnahme oder der Weiterverkauf der Waren gilt in jedem Fall als Annahme, Reklamationen sind dann nicht mehr möglich. Bei einer Lieferung in loser Schüttung gilt die Lieferung in einem Vorratsbehälter als Annahme.

9.5 Eine Rücksendung von Waren kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Arcim Healthcare B.V. erfolgen.

Aussetzung und Auflösung

10.1 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen nachkommt, oder wenn die begründete Befürchtung besteht, dass dies der Fall sein könnte, sowie im Falle des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Kunden oder im Falle der Stilllegung, des Verkaufs oder der Liquidation seines Unternehmens, ist Arcim Healthcare B.V. berechtigt, die Ausführung des Vertrags für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.

10.2 Die Forderung in Bezug auf den bereits ausgeführten Teil des Vertrags sowie der Schaden, der sich aus der Aussetzung oder Auflösung ergibt, einschließlich des entgangenen Gewinns, sind sofort fällig und zahlbar.

Warenzeichen und Handelsnamen

11.1 Waren, die von Arcim Healthcare B.V. in Verkehr gebracht werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht unter Marken, zu denen Arcim Healthcare B.V. berechtigt ist, oder unter dem Handelsnamen Arcim Healthcare B.V. angeboten oder gehandelt werden.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die im vorigen Absatz genannte Verpflichtung auch seinen Kunden aufzuerlegen.

11.3 Für jeden Verstoß oder jedes Versäumnis von Arcim Healthcare B.V., die Bestimmungen dieses Artikels pünktlich einzuhalten, ist der Kunde unbeschadet seines Rechts auf vollständigen Schadensersatz zu einer Vertragsstrafe von € 2500 verpflichtet.

Anwendbares Recht/Streitigkeiten

12.1 Auf alle von Arcim Healthcare B.V. geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

12.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus den von Arcim Healthcare B.V. geschlossenen Verträgen ergeben, ist, soweit dies nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen möglich ist, unter Ausschluss jeder Instanz das zuständige Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.

Datenschutz

13.1 Arcim Healthcare B.V. wird die Daten des Kunden niemals an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist erforderlich, um den Auftrag auszuführen oder ausführen zu lassen.

13.2 Arcim Healthcare B.V. wird die Daten des Kunden nur dann verwenden, wenn dies im Zusammenhang mit dem anstehenden Auftrag erforderlich ist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

13.3 Auf schriftlichen Antrag des Kunden löscht Arcim Healthcare B.V. die Daten des Kunden, sofern keine Verträge, Streitigkeiten oder sonstigen Verpflichtungen anhängig sind.